Dienstag, 8. April 2014
Personenfreizügigkeit
Die Personenfreizügigkeit ist ein hohes Gut. Jedes Individuum muß für sich prüfen, was es mit seiner Lebenszeit beginnen und wo es sie verbringen will. Dem steht nicht automatisch eine Aufnahmepflicht eines Landes gegenüber. Brauchbare Zuwanderer werden willkommener sein als problematische. Allerdings will natürlich kein Land seine tüchtigen Bürger verlieren, insbesondere nicht, wenn hohe Ausbildungskosten angefallen sind. Hier sind die Bürger durch attraktive Angebote im Lande zu halten, wofür besonders die Politik zu sorgen hat. Doch sind Wanderungen in bestimmtem Ausmaß auch vorteilhaft für alle Länder. In Europa wanderten besonders die Handwerker, wenn sie die Lehre beendet hatten. Die Gesellen bekamen kein automatisches Bleiberecht bei ihrem Ausbildungsmeister und in ihrer Ausbildungsgemeinde. Auf diese Weise verbreiteten sich handwerkliche Fertigkeiten im ganzen lateinischen Europa, zum Teil auch bis nach Moskau, wenn insbesondere der Hochadel Handwerker, Baumeister, Maler und Musiker im Westen anwarb. Das betraf teilweise sogar größere Gruppen, die zur Urbarmachung von Landstrichen angeworben wurden. Die Wanderung von Fachkräften gibt es auch heute noch, sie hat sich aber stark auf den Bereich der akademischen Spitzenkräfte verlagert, die meist in die USA gehen. Soweit sie zurückkehren, ist allen gedient, der geweitete Horizont bereichert die Herkunftsländer. Die Deutschen und die Europäer überwiegend sind hier aber in einer mißlichen Situation. Aufgrund ihrer Bevölkerungsabnahme müssen sie verstärkt die Spitzenkräfte zur Rückkehr verlocken. Und sie müssen die massenhafte unqualifizierte Einwanderung integrieren. Bei gleichzeitig fehlender Entschlußkraft, die Anforderungen zu erhöhen und durchzusetzen. Eine schwierige Aufgabe, an der man auch scheitern kann.
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