Die Frage nach dem Lebensalter – Rechtsmedizinische Forschung zum Thema Lebensaltersschätzung, Prof.’ in Dr. med. Stefanie Ritz-Timme, Düsseldorf
Vortragsinhaltsangabe:
"Das deutsche Rechtssystem stellt in einer Vielzahl von Regelwerken auf das Erreichen eines bestimmten Lebensalters ab. Beispiele sind die Strafmündigkeit junger Straftäter, der Bezug von Altersrente oder die Bewertung pornographischen Materials als „Kinderpornographie“. Zudem spielt das Lebensalter eine wichtige Rolle bei der Identifikation unbekannter Verstorbener und damit bei der Aufklärung von Tötungsdelikten. Die Schätzung des Lebensalters ist eine Herausforderung, weil der Alternsprozess komplex ist und durch viele Faktoren beeinflusst wird, was große Differenzen zwischen biologischem und chronologischem Lebensalter bedingen kann. Morphologische Verfahren zur Altersschätzung liefern in der Altersspanne von Wachstum und Entwicklung, also bis etwa zum 20. Lebensjahr, meist ausreichend gute Ergebnisse. Allerdings können bei Lebenden aus rechtlichen und ethischen Gründen nicht alle Verfahren in jeder Situation eingesetzt werden. Im Erwachsenenalter sind die Ergebnisse morphologischer Verfahren meist enttäuschend. Neue Möglichkeiten eröffnen „molekulare Verfahren“ zur Lebensaltersschätzung. Der menschliche Körper besitzt Moleküle, die altersabhängige Veränderungen zeigen. Dazu gehören langlebige Eiweiße, in denen es u.a. zu einer Akkumulation von D-Asparaginsäure kommen kann. Die daraus abgeleitete Methode zur Lebensaltersschätzung ist eines der präzisesten Verfahren zur Altersschätzung im Erwachsenenalter überhaupt. Nachteil des Verfahrens ist seine begrenzte Anwendbarkeit an Lebenden. Diesbezüglich gibt ein weiterer molekularer Ansatz Anlass zu Hoffnung, in dessen Fokus die Frage der Nutzbarkeit der DNA-Methylierung zur Altersschätzung steht. Forschung zum Thema Lebensaltersschätzung war noch nie so wichtig wie heute – in Zeiten globaler Migration und Flucht, in denen viele Menschen in Europa tatsächlich oder angeblich nicht wissen, wie alt sie sind. Das Ergebnis der Schätzung ihres Alters ist oft weichenstellend für ihren weiteren Lebensweg.”
Die jungen Sozialeindringlinge geben immer ein geringeres Alter an, wie im Fall des afghanischen Serientäters Hussein K.: “Neuigkeiten im Mordfall Maria L.: In dem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Mordes gegen den angeblich 17-jährigen Hussein K. liegen der Staatsanwaltschaft die beauftragten medizinischen Gutachten zur Altersfeststellung des Tatverdächtigen vor. "Die medizinischen Gutachten legen nahe, dass der Beschuldigte zur Tatzeit bereits Erwachsener (mindestens 22 Jahre) war", meldet die Staatsanwaltschaft am Mittwochvormittag. Die Ermittlungen - auch zur Altersfeststellung - seien jedoch noch nicht abgeschlossen.” (Badische Zeitung, 29.6.17)
Hier besteht also ein dringendes Bedürfnis nach einer präzisen Altersbestimmung.
Auch die frühere Erschleichung der Rente spielt eine zunehmende Rolle.
Biologisches und chronologisches Alter können stark auseinanderfallen. Im Fall einer Leichenidentifizierung ergab die Obduktion ein biologisches Alter von ca. 30 Jahren; das molekulare Verfahren ergab jedoch ein chronologisches Alter von ca. 50 Jahren - erst dadurch konnte die ermordete Frau identifiziert werden.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/mordfall-maria-hussein-k-ist-laut-gutachten-mindestens-22-jahre-alt--133811662.html