Dienstag, 30. Dezember 2008
Gesetzesänderungen 2009: Steuern in die Höhe treiben
Ähnelt dieses Profil (FAZ) nicht verteufelt dem Köhlers?
Strizz, Reiche, FAZ 7.8.08
- Wenn man sieht, wie Merkelmünte die Steuern in die Höhe treiben, und sich erinnert, wie unglaublich stark, fast gegen NULL (!!) die Bankgebühren und die Bankprovisionen seit Jahren gesenkt wurden (öff.-rechtl. Sparkassen ausgenommen), dann kommt man ins Sinnieren.
- "Abgeltungsteuer
Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert – zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete liegen. Sie wird von den Banken automatisch einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Steuerfrei bleiben nur Kursgewinne von Papieren, die vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten wurden. Banken und andere Finanzdienstleister haben mit einer großangelegten Werbekampagne versucht, bis zum letzten Moment unter Hinweis auf die „neue Abgabe“ entsprechende Produkte zu verkaufen." FAZ
- "Erbschaftsteuer
Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsrecht werden Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet werden. Der Bundespräsident hat das entsprechende Gesetz über die Weihnachtsfeiertage unterschrieben, so dass es gerade noch rechtzeitig zum Jahresbeginn in Kraft treten kann. Auch hier war ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts die Ursache, das dem Gesetzgeber eine Änderung der bisher unrealistisch niedrigen Bewertungsvorschriften bis zum Ablauf des Jahres 2008 aufgetragen hatte. Absehbar ist allerdings schon jetzt, dass die höchsten Richter auch die jetzige Reform wieder vorgelegt bekommen werden. Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können demnach ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten und eingetragene Partner der Freibetrag auf 500 000 Euro angehoben, für Kinder auf 400 000 und für Enkel auf 200 000 Euro. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben mehr Steuer zahlen, auch wenn der Freibetrag steigt. Das Erben von Firmen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Bei einer siebenjährigen Haltefrist fallen 15 Prozent Steuern an." FAZ
- "Das Erbschaftsteuergesetz und die Privatsphäre.
Am 27. November ist das Erbschaftsteuergesetz im Bundestag gebilligt worden. Die F.A.Z. vom 28. November zitiert den SPD-Finanzpolitiker Pronold mit seiner Feststellung, dass es sich um eine besonders gerechte Steuer handelt, weil nur die Erben besteuert würden, die ohne eigene Leistung etwas bekämen. Nach diesem primitiven Grundsatz sollen Verwandte mit geringem Verwandtschaftsgrad und Außenstehende, die der eigentlichen Verwandtschaft nicht angehören, sogar höhere Erbschaftsteuer als bisher zahlen.
Worin besteht denn die eigene Leistung, wenn jemand einen Verwandtschaftsgrad vorweisen kann? Zunächst hat der Verwandtschaftsgrad doch nichts mit erbrachter Leistung zu tun. Verwandtschaft ist ein zufälliges Verhältnis zum Erblasser, auf das der Erbe keinerlei Einfluss hat und mit dem kein zu belohnender Verdienst an sich verbunden ist. Verwandtschaft verpflichtet den künftigen Erben nicht einmal ohne Weiteres zu Leistungen gegenüber dem Erblasser. Wir wissen, dass sehr oft eher das Gegenteil zutrifft. Wenn der Erblasser aber im Testament ausdrücklich einen nichtverwandten Außenstehenden mit einem Erbe bedenkt, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich der Bedachte um den Erblasser verdient gemacht und vielleicht jahrzehntelang in vielfältigster Form Leistungen erbracht hat, die der erbberechtigten Verwandtschaft nicht im Traum eingefallen wären. Wer als außenstehender Erbe, der sich um einen Erblasser gekümmert hat, nach dem neuen Gesetz mit hoher Steuer bestraft wird, während die gleichgültige nähere Verwandtschaft erbschaftsteuerfrei ausgeht, wird dieses Gesetz als schweres Unrecht empfinden.
Dem Erblasser muss es möglich sein, neben den steuerlich begünstigten Familienerben einen Außenstehenden, dem er sich zu Dank verpflichtet fühlt, durch Testament steuerlich in den Rang eines nahen Verwandten zu versetzen. So kann Leistung sichtbar belohnt werden. Es passt gut zusammen, dass der Bundesrat soeben das BKA-Gesetz wegen der Gefahr zu starken Eingriffs in die Privatsphäre zunächst abgelehnt hat. Ist es dem Gesetzgeber nicht bewusst, dass das Erbschaftsteuergesetz durchgehend ein einziger konfiskatorischer Eingriff in die Privatsphäre ist? Weil das aber seinen Zwecken dient, scheint für den Gesetzgeber darin kein Widerspruch zu bestehen.
LB FAZ 30.12.08 DR. HEINZ FRITZ KRUM, HANNOVER
- "Vertriebene Firmen.
Bei den emotionalen Debatten über die Erbschaftsteuer werden einige Tatsachen ausgeklammert: Diese Steuer hat zahlreiche hochmotivierte Unternehmer mit bedeutenden Firmen aus Deutschland vertrieben ..." LB FAZ 30.12.08 Rud. Bock, B. Krozingen
- Krugman, Summers, mal herhören: "
Standpunkt: Joachim Starbatty. Warum die Ökonomen versagt haben
Was wir jetzt erleben ist eine zweite Weltwirtschaftskrise. Und es ist zugleich eine Krise der modernen Volkswirtschaftslehre. Denn kaum ein Wissenschaftler hat rechtzeitig seine warnende Stimme erhoben. Für dieses Versagen gibt zwei Gründe. Ein Gastbeitrag von Joachim Starbatty." FAZ 3.11.08
- Eine sudanesisch-amerikanische Geschichte: "Amerikas Fahnenträger (bei den olymp. Spielen in Peking). Die personifizierte Anklage Lopez Lomong.
Die Mannschaft der Vereinigten Staaten hat Lopez Lomong zu ihrem Flaggenträger gewählt. Der als Kind aus Sudan geflohene Mittelstreckenläufer gibt dem Team ein höchst politisches Gesicht. Lomong engagiert sich mit anderen Sportlern im „Team Darfur'."
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