Mittwoch, 30. Dezember 2009

Schon mal ein Rückblick, Schneller Brüter



Scharfes Hinsehen: Her mit den Scannern, Leib, Leben und Gehirn sind unser Kostbarstes! (Die Auswertung macht der Computer automatisch, erst auf ein Signal hin schaut sich ein Sicherheitsmitarbeiter das Bild an.)

Scharfes Sehen: Neue Lesebrille von heute auf morgen! Wenn ich bedenke, wie viele Wochen das im sozialistischen Honeckerland gedauert hätte, wenn man da nicht Stasi-Offizier gewesen wäre.

- Schon mal ein Rückblick und eine Vorlage für gute Vorsätze in Berlin: " Mehr Gewalt, härtere Strafen
Am 1. Mai 2009 erlebte Berlin einen der brutalsten "Tage der Arbeit" seit langem. 500 Polizisten wurden Opfer von Gewalt. Die Antwort der Justiz fällt deutlich härter aus als in den Vorjahren.
Von Mechthild Küpper, FAZ 3.12.09
Der Mai-Krawall des Jahres 2009 fiel unerwartet brutal aus; fast 500 Polizisten wurden Opfer von Gewalt. Daher ist die Aufarbeitung des 1. Mai in diesem Jahr nicht nur Sache der Politik und der Polizei, sondern auch der Justiz: Staatsanwälte und Richter verfolgen aufmerksam, was aus den 457 Ermittlungsverfahren gegen Tatverdächtige geworden ist. Für Oberstaatsanwalt Michael von Hagen, Leiter der Staatsschutzabteilung, war der 1. Mai 2009 der erste, den er von Amts wegen begleitete. Es kam zu doppelt so vielen Haftbefehlen wie im Jahr zuvor, nämlich 65. Wo die Haftrichter bei den 150 Festgenommenen, für die ein Haftprüfungsverfahren eingeleitet wurde, keine Vorbelastung fanden und keine Fluchtgefahr sehen, hätten sie häufig entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Da aber die Demonstranten auf den Friedrichshainer und Kreuzberger Straßen in diesem Jahr besonders aggressiv gewesen seien, werde das im kommenden Jahr anders sein, glaubt von Hagen. "In diesem Jahr haben die Gerichte höhere Strafen ausgesprochen, weil die Gewalt eine andere Qualität hatte", sagt er. So seien zum Beispiel abseits der Demonstration Molotow-Cocktails auf geparkte Polizeiwagen geworfen worden, in denen Beamte saßen. Das Signal der 1.-Mai-Prozesse von 2009 sei eindeutig: Am 1. Mai zu randalieren ist kein Kavaliersdelikt, auch nicht, wenn Alkohol im Spiel gewesen ist.

Von Hagen lobt die Arbeit der Polizei am 1. Mai. Die Ermittlungsgruppen hätten "viele sehr gute Bilder" von Randalierern in Aktion geliefert. Die Gruppendynamik bei den Demonstrationen verführe manchen jungen Mann, es anderen nachzutun und mit Flaschen auf Polizisten zu werfen. Zum Teil seien sie dabei so unvorsichtig, dass sie nicht wahrnähmen, wenn Beamte zusehen und sie in flagranti festnehmen könnten. Viele Teenager nähmen an solchen Krawallen mit der Einstellung teil: "Was soll mir schon passieren?"

Noch haben längst nicht alle Prozesse gegen Gewalttäter des 1. Mai ein Urteil gebracht. Bis Anfang Oktober wurden 139 Anklagen gezählt. Zwölf Mal wurden Freiheitsstrafen verhängt, elf Mal auf Bewährung, 38 Strafbefehle wurden ausgesprochen, 15 Verfahren wurden eingestellt. Zum ersten Mal gab es in diesem Jahr nach den Mai-Krawallen zwei Mordanklagen. Zwei Schüler sollen einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geworfen haben, der dann eine Passantin schwer verletzte. Die 17 und 20 Jahre alten Jungen sagen, sie seien verwechselt worden. Der eine von ihnen stand am 1. Mai noch unter Bewährung; er hatte schon am 1. Mai vergangenen Jahres an Krawallen teilgenommen. Der Oberstaatsanwalt, der die Anklage beim Landgericht vertritt, lebt inzwischen unter Polizeischutz; Linksextreme bedrohen ihn im Internet.

Zwei andere Jugendliche, die ebenfalls wegen des Werfens von Brandsätzen auf Polizisten unter Mordanklage standen, wurden vom Landgericht zu Jugendstrafen von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt - wegen Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Sie sagten, sie hätten niemanden gefährden wollen. Sechs Urteile, die das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zwischen Mai und Oktober aussprach, belegen die Beobachtung, dass die Gewalttaten des 1. Mai vor Gericht ernsthaft gewürdigt werden: Ein nicht vorbestrafter 30 Jahre alter italienischer Sozialarbeiter, der kurz zuvor nach Deutschland kam, war des Landfriedensbruchs angeklagt. Er hatte 17 Flaschen auf Polizisten geworfen. Er wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Cristian P. legten gegen das Urteil allerdings Rechtsmittel ein. Nicht rechtskräftig ist auch das Urteil gegen eine 29 Jahre alte Schauspielerin, die seit Jahren ein festes Engagement in Würzburg besitzt. Sie hatte am 1. Mai eine Flasche auf Polizisten geworfen, traf jedoch nicht. Vor Gericht sagte sie, sie habe sie "entsorgen" wollen. Sie wurde zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Rechtskräftig ist das Urteil von 14 Monaten Gefängnis auf Bewährung gegen einen 23 Jahre alten Mann ohne Ausbildung, der von seinen Eltern unterstützt wird. Er hat eine Glasflasche auf Polizisten geworfen. Vor Gericht hat er gestanden. Die Taten, derentwegen er des Landfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung angeklagt war, seien spontan, "enthemmt" durch Alkohol, geschehen.

Das Urteil von drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis gegen einen strafrechtlich erheblich vorbelasteten 30 Jahre alten Mann aus Erfurt, der am 1. Mai in Berlin aus dem "schwarzen Block" militanter Demonstranten heraus Pflastersteine auf Polizisten warf und auch traf, ist nicht rechtskräftig. Der Mann hat erklärt, er habe auch in der Untersuchungshaft keine Erklärung für seine Taten gefunden, er habe wohl "Frust ablassen wollen". Sein Geld - etwa 1500 Euro im Monat - verdient er als freier Mitarbeiter einer Immobilienfirma.

Schon 2007 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt war der 28 Jahre alte Mann, der am 1. Mai dieses Jahres zwei Flaschen auf Polizisten geworfen hat, was er vor Gericht auch gestand. Er hatte auf dem "Myfest" Musik gemacht, sich über die Polizei geärgert und in betrunkenem Zustand Flaschen geworfen. Der Mann war als Selbständiger im Bühnen- und Messebau tätig gewesen. Gegen das Urteil von 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung legte er Rechtsmittel ein.

Der Erste, der in diesem Jahr wegen Gewalttaten am 1. Mai verurteilt wurde, war der 58 Jahre alte türkische Staatsbürger, Vater von sieben Kindern, der mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Berlin lebt. Der arbeitslose Kraftfahrer, der von Arbeitslosengeld II lebt, hatte, leicht alkoholisiert, zwei Flaschen auf Polizisten geworfen, was er auch gestand. Das Urteil von 14 Monaten Gefängnis mit Bewährung ist rechtskräftig.
Das Rätsel, was so viele treibt, die Berliner Mai-Demonstration zur Gewaltausübung zu nutzen, zu der sie danach weder politische noch persönliche Motive nennen können, soll der Kriminologe Klaus Hoffmann-Holland von der Freien Universität Berlin klären helfen. Anfang 2010 soll seine Studie fertig sein.

- Schneller Brüter: Ein Brutreaktor ist ein Kernreaktor, der nicht nur zur Energiegewinnung, sondern gleichzeitig zur Erzeugung weiteren spaltbaren Materials dient. Ein nicht spaltbares Nuklid wird in ein spaltbares umgewandelt und kann dann (nach Aufarbeitung und Einbringung in neue Brennelemente) anschließend als Kernbrennstoff verwendet werden. In einem gewissen Maß geschieht diese Umwandlung in jedem Kernreaktor; einen Brutreaktor zeichnet aus, dass er mehr Brennstoff herstellt, als er selbst in der gleichen Zeit verbraucht. ... Derzeit werden Brutreaktoren in den USA, in Russland, Frankreich, und Indien betrieben. In Japan wird derzeit ein neuer kommerzieller Brutreaktor entwickelt. Der reguläre Betrieb dieses Typs ist für 2050 vorgesehen.
Der erste deutsche Versuchs-Brutreaktor wurde in den Jahren 1971 bis 1974 in Karlsruhe gebaut. Diese Anlage, KNK-I, wurde 1977 zu einem schnellen Brüter mit der Bezeichnung KNK-II umgerüstet und war bis 1991 in Betrieb.
Am Niederrhein bei Kalkar wurde ab 1973 ein industrielles Brutreaktorkraftwerk gebaut. Nach zahlreichen Protesten und dem Reaktorunfall bei Tschernobyl (1986) kam es nie zur Inbetriebnahme oder gar Stromerzeugung, die für 1987 vorgesehen war (siehe Kernkraftwerk Kalkar)." Wiki.

- Gesamtschule: Wenn man die Windhunde mit den Schildkröten trainieren läßt, sind beide Gruppen glücklich, oder?

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