Dienstag, 15. Juni 2010
Handeln, Kriminalität und Persönlichkeit, Schuld und Verantwortung
Hans Jürgen Eysenck
Bild: SirSwindon / Wiki.
- Bodenseemörder gefaßt, ist bereits als Ladendieb und Einbrecher polizeibekannt. Das bestätigt Eysenck erneut, der in "Kriminalität und Persönlichkeit" darlegt, daß eine Bereitschaft zur Regelverletzung gewöhnlich breit angelegt ist und sich nicht auf bestimmte Deliktarten bezieht. Was tun mit ihm?
Schuld und Sühne? Verfassungsrichter Hassemer argumentiert heute in der FAZ gegen Humanbiologen und Neurowissenschaftler wie Wolf Singer, daß es um eine zurechenbare Verantwortung gehe, nicht um eine allgemeine Freier-Wille-Diskussion. Soweit, so gut. Aber es geht doch eher darum, die Ursachen von Taten zu begreifen und den Strafvollzug so zu gestalten, daß die Gefahr, die von einem Täter ausgeht, nach einer Entlassung reduziert wird. Die Strafrechtler sollen sich auch um eine sinnvolle Ausgestaltung von Strafe sorgen zum Schutze potentieller neuer Opfer. Sie schieben diesen Aspekt allein der Politik zu. So kann man es halten, aber man darf, ja man soll über den eigenen Kernbereich hinausdenken. Auch die Abschreckung hat in Strafrechtstheorien stets eine Rolle gespielt. Verantwortung festzustellen und Recht zu sprechen ist die Hauptsache, aber Gedanken über einen besseren, effektiveren, den Täter bessernden Strafvollzug darf sich ein Strafrechtler machen, und dazu kann er sich mit empirischen Psychologen wie Eysenck (vgl. Eintrag 2.2.2008) beraten.
Die beiden juristischen Staatsexamen berechtigen durchaus nicht zu lebenslanger Einfallslosigkeit.
- Handeln und Nichthandeln beginnen im Gehirn, und die Handlungsunterlassung im Falle des kriminellen Handelns ebenfalls, das ist das Problem schon bei kleinen Schlägern im Kindergarten: " Auf dem Weg zu einer kognitiven Neurowissenschaft intentionalen Handelns und Nicht-Handelns
Marcel Brass und Simone Kuehn
Zusammenfassung
Immer noch fasziniert die Frage, wie wir unser Verhalten willentlich steuern können, Forscher im Bereich verschiedener Disziplinen, u. a. der Philosophie und der Psychologie. Mit dieser Frage sind auch gesellschaftlich relevante Themen verbunden, so etwa die nach der Verantwortlichkeit und der Selbstkontrolle. Nachdem lange ein Fokus auf dem Problem des freien Willens lag, hat sich die maßgebliche Forschung inzwischen von diesem Grundsatzproblem wegbewegt – hin zu den funktionellen und neuronalen Mechanismen, die intentionalem Handeln zugrunde liegen. Neuere Studien im Bereich der Neurobildgebung haben gezeigt, dass auf einer funktionellen neuroanatomischen Ebene intentionales von extern gesteuertem Verhalten unterschieden werden kann. Außerdem wurde vorgeschlagen, intentionales Handeln in verschiedene Subkomponenten zu untergliedern. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die funktionelle Neuroanatomie intentionalen Handelns und diskutieren aktuelle Forschungsergebnisse unserer Arbeitsgruppe zur intentionalen Inhibition von Handlungen sowie zum intentionalen Nicht-Handeln. ... daß es immer mehr Belege dafür gibt, daß die frühe Entscheidung, etwas nicht zu tun, ähnlich repräsentiert wird wie die Entscheidung, etwas zu tun, und daß sie insofern eine WAS-Entscheidung konstituiert. " Neuroforum 2/10
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interessant auch zum Thema: Thomas Schläpfer: "Muss eine Null-Toleranz-Straftat sein" unter
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=713940
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