Montag, 16. April 2012
Wo kämen wir hin, wenn Abgeordnete ohne Erlaubnis redeten?
Frank Schäffler (FDP) sprach und stimmte in Sachen "Eurorettungsschirm" gegen die Regierungspolitik und die große Mehrheit aller Bundestagsblockparteien - das will die FDP-Fraktionsführung in Zukunft verhindern, ebenso die CDU- und SPD-Fraktionsführung - steht ihnen das Honecker-Parlament “Volkskammer” vor Augen?
(Foto: www.frank-schaeffler.de / studio kohlmeier )
Da staunt man: Nicht in Weißrußland, nicht in Rußland, nicht in der Ukraine, in Berlin wollen die Fraktionsführungen von SPD, FDP und CDU denjenigen Abgeordneten das Rederecht abschneiden, die nicht von der jeweiligen Fraktionsführung benannt werden.
Welch dreiste Machtanmaßung der Parteifunktionäre!
Leider hat das GG zwar die Unabhängigkeit des Abgeordneten in Artikel 38 festgeschrieben, doch nicht sein Rederecht gegenüber den Parteimaschinen gesichert. Insbesondere haben die Verfassungsgeber, selbst aus obrigkeitsstaatlicher Erziehung stammend, kein Bürgerkontrollrecht gegenüber den Parteiorganisationen verankert. Da die Parteiführungen überall die Kandidatenaufstellung überwachen und dominieren, kommen meist nur willfährige Abgeordnete in den Bundestag. Opponieren sie gegen die Parteiführung, gerät ihre Wiederaufstellung in Gefahr. Das wollen die allermeisten vermeiden. Die Parteiführungen haben im Laufe der Jahrzehnte die Parteiapparate ausgebaut und ihre Macht damit ausgeweitet. Über vier Jahre hinweg können die Fraktionsführungen ihre Gesetzesvorhaben mit dem Fraktionszwang durchbringen, ohne daß dem ein Gegengewicht in Form der Bürgerabstimmungen wie in der Schweiz entgegensteht. Von daher rührt die Aushöhlung der freiheitlichen Substanz in der deutschen Parteiendemokratie, die mit der Fraktionsinitiative zur Beschneidung des Rederechts der Abgeordneten einen nicht für möglich gehaltenen Höhepunkt erreicht.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen