Das Assoziierungsabkommen der Ukraine mit der EU hat es in
sich. Auch die Justiz ist betroffen. Der Rechtsstaat. Die Korruption. Denn die
Richter sind nicht unabhängig, sondern von der Politik und von einflußreichen
Personen eingesetzt. Es ist so, wie es überall auf der Welt ist, außer in den
Ländern mit christlicher Tradition, speziell christlich-protestantischer
Kultur, wie der große rechtsstaatliche Unterschied zwischen dem katholischen
Südamerika und dem calvinistisch-protestantischen Nordamerika zeigt. Im
christlich-orthodoxen Raum besteht noch einmal ein großer Unterschied zum
katholischen, Rußland mit seiner korrupten Handlangerjustiz hat viele bekannte
Fälle vorgeführt.
Nun heißt es zwar im deutschen Volksmund, daß man vor
Gericht und auf hoher See ganz allein und verlassen sei, aber schon Max Weber
wies vor hundert Jahren darauf hin, daß auch die Justiz sich rationalisiert
habe in der „rationalen Staatsanstalt“. Er hatte das protestantische Baden und
das protestantische Preußen vor Augen. In Preußen wird auch augenfällig, daß
die Aufklärung ebenfalls eine große Rolle spielte. Friedrich II. wurde zwar
streng calvinistisch erzogen, entsagte aber der Götterei und verstand sich als
Aufklärer, was Kant in seinem unsterblichen Aufsatz „Was ist Aufklärung?“
lobend erwähnt. Nachdem Friedrich nach seinen Kriegsabenteuern mit den Jahren
zu Verstand kam, widmete er sich dem Aufbau einer unabhängigen Justiz, die die
Gleichheit vor dem Gesetz praktizieren sollte. Der Müller-Arnold-Prozeß legt
davon Zeugnis ab. (Auch von Friedrichs Verbissenheit dabei.) Das
protestantische Verinnerlichungselement, das zum Handeln nach Prinzipien
disponiert, sowie der aufklärerische Mut zur Rechtsgleichheit ließ den relativ
verläßlichen Rechtsstaat wachsen, wie wir ihn heute in der westlichen Welt
vorfinden, und anderswo nicht.
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