BVG/EZB
2 Jahre hat das BVG sich Zeit gelassen! Das nennt man Feigheit durch Totstellen. Juristen sind eben Politikfolger mit eingeschränktem eigenen Rechtsverständnis. Sie sind ja auch von der Politik berufen und eingesetzt. Selbst, wenn sie keine juristische Karriere vorzuweisen haben, sondern Politiker waren, wie der ehemalige saarländische Ministerpräsident Müller. Und jetzt schieben sie die Sache weiter zum Europäischen Gerichtshof. Da kann man wetten, wie es ausgehen wird: Anleihenkauf ok, alles prima. Aber mit einem sehr allgemein gehaltenem Warnhinweis, die Abermilliardenankäufe spätestens im Jahr 2100 zu beenden.
Bernd Lucke hat es positiv gewertet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitkläger gegen die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank,
fast genau zwei Jahre nach Einreichen unserer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) endlich eine erste Entscheidung getroffen. Diese ist als höchst erfreulich zu werten: Ohne vorherige mündliche Verhandlung hat das BVG das Verfahren ausgesetzt und in der anliegenden Pressemitteilung 70-17 mitgeteilt, dass "nach Auffassung des Senats ... gewichtige Gründe dafür (sprechen), dass die dem Anleihenkaufprogramm zugrunde liegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen."
Das BVG hat dem Europäischen Gerichtshof einen Fragenkatalog vorgelegt (Anlage PM 70-17_2_BvR_0859_15.pdf), der alle wesentlichen Argumente unserer Klage gegen den massiven Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB aufnimmt. Zugleich weist das BVG deutlich darauf hin, dass das EZB-Ankaufsprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) die vom Europäischen Gerichtshof in seiner OMT-Entscheidung getroffenen Grenzen überschreiten könnte. Der EuGH wird sich also an seiner eigenen Rechtssprechung messen lassen müssen.
Besonders erfreulich ist, dass das BVG beim EuGH auch die Anwendung des beschleunigten Verfahren beantragt hat. Das mutet zwar ein bisschen wie ein Treppenwitz an, nachdem das BVG selbst sich zwei Jahre Zeit gelassen hat, ist aber zweifellos insofern ein gutes Zeichen, als das BVG die Behandlung unserer Klage jetzt für dringlich hält.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernd Lucke
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