“In Deutschland drückt sich die Debatte in Politik und Medien um eine inhaltliche Erörterung der Frage, welche Art von Einwanderung wir aus wirtschaftlichen Gründen zur Sicherung des Lebensstandards in einer geburtenarmen, alternden Gesellschaft brauchen und welche Art von Einwanderung Wohlstand verzehrt, statt ihn zu schaffen. Die ganz einfache Antwort stellt nämlich dem tatsächlichen Einwanderungsgeschehen in Deutschland ein verheerendes Zeugnis aus: Der Wohlstand wird nur vermehrt durch Einwanderer, die besser qualifiziert und in höherem Maße erwerbstätig sind als die aufnehmende Bevölkerung. … Durch falsche Einwanderung wird die Lösung der demographischen Probleme nicht erleichtert, sondern erschwert. … Auch wegen des Fehlens einer offenen und ehrlichen Debatte hat sich die Praxis des deutschen Asylrechts immer mehr von den Intentionen des Grundgesetzes entfernt. Das Recht auf Asyl ist zu einem Einfallstor für ungeregelte Einwanderung geworden, wozu es nie gedacht war. Im Jahr 2015 kamen 890.000 und im Jahr 2016 280.000 Asylsuchende nach Deutschland, im ersten Vierteljahr 2017 waren es fast 50.000. … Von der Einreise bis zur endgültigen Entscheidung über einen Asylantrag können durchaus drei bis vier Jahre vergehen. Werden Rechtsmittel ausgeschöpft, können die Zeiten auch deutlich länger sein. Ist das Asylverfahren abgeschlossen, schließen sich nämlich in der Regel ausländerrechtliche Verfahren an, in denen der abgelehnte Asylbewerber weitere Bleiberechte geltend machen kann. Auch für diese Verfahren ist der Rechtsweg mit allen Rechtsmitteln eröffnet. Er beginnt mit den häufig langen Wartezeiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bei der Registrierung als Asylbewerber und setzt sich fort mit lange dauernden Klage- und Berufungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten, gegebenenfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wird dann der Aufenthaltstitel verwehrt, schließen sich in der Regel ausländerrechtliche Verfahren an, die jeweils mehrere Jahre dauern können. Sind diese abgeschlossen, kann immer noch ein Petitionsverfahren eingeleitet und letztlich eine Duldung ausgesprochen werden, was in der Mehrzahl der Fälle auch geschieht. Zur Abschiebung oder einer freiwilligen Ausreise kommt es nur bei einer Minderzahl von Fällen. So kann es geschehen, dass ein Asylbewerber, der tatsächlich ein Wirtschaftsmigrant ist und seinen Pass »verloren« hat, sich mit falschen Herkunftsangaben viele Jahre lang in Deutschland aufhalten kann, indem er in unterschiedlichsten Verfahrensstufen immer wieder die Gerichte anruft, dabei Sozialleistungen bezieht, vielleicht nebenbei noch kriminell tätig ist, seinen Aufenthaltsstatus durch Familiengründung und Kinder weiter verfestigt, damit wiederum seinen Sozialleistungsanspruch erhöht etc. So gerät konsistentes und klares Handeln in einer zentralen Existenzfrage der deutschen Zukunft sowohl konzeptionell als auch verfahrensmäßig unter die Räder. Im Ergebnis wird am Ende der langwierigen Verfahren nur in einem minimalen Bruchteil der Fälle ein berechtigter Anspruch auf politisches Asyl (gemäß Art. 16a GG) festgestellt: Von 2008 bis Januar 2017 gab es 1,2 Millionen Sachentscheidungen über Asylanträge. Lediglich in 10.630 Fällen wurde dem Antragsteller das Recht auf politisches Asyl zugesprochen. Das waren nur 0,9 Prozent aller Fälle. Im Jahr 2016 waren es sogar nur 0,3 Prozent. …”
Thilo Sarrazin, in:
Plickert, Philip. Merkel: Eine kritische Bilanz. FinanzBuch Verlag. Kindle-Version.
Mit den derzeit 145.000 Asylverfahren - fast alle Betrugsverfahren - sind nicht nur hohe Kosten verbunden, sondern auch vielfach anschließende teure Gerichtsverfahren.
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