Karl kümmerte sich auch um das Klosterwesen. Jedenfalls, wenn er nicht gerade auf einem Kriegszug war. In den Dekreten (Kapitularien) von 779 und 789 verfügte er unter anderem: “Kein Abt dürfe einen seiner Mönche aus welchem Grund auch immer blenden oder verstümmeln, vielmehr nur in Übereinstimmung mit der Regel strafen.”
Es scheint sehr folterfreundliche Äbte gegeben zu haben.
(Johannes Fried, Karl der Große, Gewalt und Glaube, S. 359)
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