Leserbrief
Der unbestechliche Zeuge
Der glasklaren Analyse von Berthold Kohler in "Das Urteil" (F.A.Z. vom 9. Juli) und der sich hieraus ergebenden Aufforderung an den Staat, sein Gewaltmonopol im Bereich der Ausländerkriminalität auch tatsächlich und konsequent auszuüben, ist absolut nichts hinzufügen. Eines allerdings wird im konkreten Fall - ganz zu Unrecht - eher nur beiläufig erwähnt: Der Münchner Urteilsspruch mit seinem der Abscheulichkeit der Tat angemessenen Strafmaß war sicherlich nur möglich, weil einziger brauchbarer "Zeuge" eine Überwachungskamera war. Deren unbestechliche Augen ließen nämlich keinerlei Zweifel am Tathergang selbst aufkommen. In diesem Zusammenhang sei an die merkwürdigen Argumente vieler Kritiker gegen die Installierung von zusätzlichen Überwachungskameras in öffentlichen Räumen erinnert. Zwar ist es richtig, dass hierdurch wohl die meisten Gewalttaten leider nicht verhinderbar sind. Eine gewisse Prophylaxe dürfte hierdurch gleichwohl erreichbar sein. Denn potentielle Gewalttäter werden sich sehr wohl überlegen, ob sie unbedingt das Risiko der zweifelsfreien Identifizierung und damit drastischer Strafen beziehungsweise der Abschiebung eingehen wollen. Auf jeden Fall ermöglicht eine solche Aufnahme es den jeweiligen Gerichten, zu Urteilen zu gelangen, die weder durch beredte Anwälte noch durch relativierende Gutachten angreifbar sind.
Manfred Schneider, Düsseldorf
Text: F.A.Z., 24.07.2008, Nr. 171 / Seite 17
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