Samstag, 6. August 2011

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte trampelt ein bißchen auf den Nerven von Nichtmördern herum - EuGH-Geistesverwirrung





Gemäht ist





- 3000 € für einen besonders brutalen Verbrecher: " Entschädigung für Kindsmörder Gäfgen
Ist Straßburg schuld?
Der Kindsmörder Magnus Gäfgen erhält nach F.A.Z.-Informationen vor allem deshalb eine Entschädigung, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Deutschland für sein Verhalten in diesem Fall gerügt hat.
Warum erhält der verurteilte Kindesmörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro? Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg so entschieden hat. Auf die Entscheidung der Straßburger Richter vom Juni des vergangenen Jahres stützt sich nämlich das Urteil des Frankfurt Landgerichts vom Donnerstag in maßgeblicher Weise. „Ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wäre das Urteil wohl anders ausgefallen“, heißt es im Landgericht.
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte nämlich ausdrücklich gerügt, dass Deutschland Gäfgen keine angemessene Wiedergutmachung geleistet habe. Der Gerichtshof nahm damals „zur Kenntnis“, dass die beiden Polizeibeamten, die Gäfgen Schmerzen angedroht hatten, um das von ihm entführte Kind zu retten, „für diesen Verstoß lediglich zu sehr milden und zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafen verurteilt wurden“. … Prozesskostenhilfe hat Gäfgen auch im jetzigen Amtshaftungsprozess erhalten. Die Gerichtskosten und die Kosten für seinen Anwalt zahlt der Staat. Gäfgen muss letztlich vier Fünftel der Anwaltskosten des Landes Hessen tragen. Die betrugen laut Gericht etwa 1700 Euro. " FAZ 6.8.11


- Die Unwürdigkeit des Gäfgen: " Es sollte eine Definition des Begriffs Würde versucht werden. Es sollte stärker über "abgestufte Würde" nachgedacht werden, über konkurrierende Würde. Der Begriff Leben (auch abgestuftes Recht auf Leben) sollte von dem Begriff Würde als eigenständiges und übergeordnetes (höherrangiges) Rechtsgut getrennt werden. Dies hätte auch die Diskussion im Fall Gäfgen/Daschner versachlicht, da unterschiedliche und verschiedenwertige Rechtsgüter betroffen gewesen wären.

Es sollte auch diskutiert werden, ob der Mensch sich seiner Würde "freiwillig" entäußern kann. Kann die Würde des Mörders Gäfgen identisch sein mit der Würde der Verwandten seines Opfers? Oder hat nicht Gäfgen sich seiner "menschlichen Würde" begeben durch seine Tat, durch die irreversible Zerstörung der "Würde" und des Lebens eines Kindes, das ihm vertraut hat? In früheren Zeiten wurden den Kriminellen die bürgerlichen Ehrenrechte wenigstens auf Zeit abgesprochen. Verbrecher wie Gäfgen behalten heute nicht nur ihre Ehrenrechte, sondern auch ihre unantastbare Würde. "

PROF. DR. MED. HARALD FÖRSTER, FRANKFURT AM MAIN, LB FAZ 19.3.08

- Kant als Rechtsdenker: “ Hat er aber gemordet, so muß er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit. “ Kant, Metaphysik der Sitten, Rechtslehre, Vom Straf- und Begnadigungsrecht (Weischedel VIII, 455)

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