Mittwoch, 31. Oktober 2012

Ich schenk dir was




Bilder zur Fälschung:
Kaiser Konstantin hatte gerade seine Familie umgebracht und schenkte blind um sich - das war aber nur katholisches Fälscherwerk

(Bild: Wiki.)






315 soll Kaiser Konstantin, den es nach Osten zog, wo er Byzanz als seinen Regierungssitz gründete, Rom und den Rest des weströmischen Reiches an die Katholische Kirche und an Papst  Silvester I. verschenkt haben. Erst Mitte des 15. Jahrhunderts wurde auf philologischem Wege der fromme Betrug von Cusanus und Valla aufgedeckt.
Wo es den Gelehrten um philologische Sauberkeit ging, da ging es anderen um persönlichen und institutionellen Machtgewinn und Machterhalt. Dies ist immer und überall so, da Machtmenschen (sog. Alphatiere) keine philologischen Interessen besitzen. Häuptlinge haben immer und überall die verschiedensten Methoden für ihre Interessen eingesetzt. Allein die Führer der “Wahrheitsorganisationen” fühlen sich dabei besonders legitimiert. Wahrheitsorganisationen sind solche, die glauben, im Besitz eines besonderen Heilswissens zu sein, also Religinsgemeinschaften aller Art, ob Katholische Kirche oder Kommunistische Partei, spielt dabei nur eine Nebenrolle. Konstantin selbst weihte Byzanz der Tyche und vergöttlichte sich als sol invictus; dabei ließ er sich von einem Arianer taufen. Die Arianer wurden von den Nicäa-Bischöfen mehrheitlich bekämpft, auch mit dem Schwert noch im 9. Jahrhundert. Konstantin ging mit dem christlichen Unsinn also recht großzügig um, so großzügig wie die katholische Kirche mit Betrug und Fälschung. Die katholischen Killer brachten es sogar fertig, einen philologischen Zweifler an der Schenkungsurkunde aus ihren eigenen Reihen zu verbrennen.
Den „Wahrheitshäuptlingen“ der verschiedensten Richtungen ist auch heute noch jedes Mittel recht, ihre Ansprüche durchzusetzen. Nur christliche Theologen haben sich zivilisieren lassen. Sie verwenden heute vor allem die „Wohltätigkeit“ für ihre Machtzwecke, allerdings schreiben sie den Mitarbeitern die Befolgung ihrer Dogmen vor bei Strafe der Kündigung.

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