Ein interessanter Fall, der da in der Schweiz diskutiert wird:
“ Ein Nigerianer, der bereits im Jahre 2001 mit gefälschten Papieren in die Schweiz einreiste – dessen Asylgesuch jedoch abgelehnt wurde –, kehrte zwei Jahre später zurück, schwängerte und heiratete eine Schweizerin und erhielt somit eine Niederlassungsbewilligung. In der Folge erwies er sich als überaus umtriebig; dies nicht nur in familienpolitischer Hinsicht (zwei eheliche und ein aussereheliches Kind), sondern er musste – im Anschluss einer Verurteilung durch österreichische Richter wegen Drogenhandels – auch noch in Deutschland im Jahre 2006 vorab in Sachen Kokainschmuggel mit 42 Monaten Freiheitsentzug bestraft werden. Auf redliche Arbeit verzichtete er und bezog stattdessen Sozialbeiträge in der Höhe von 165 000 Franken. Das Amt für Migration des Kantons Baselland zog die folgerichtigen Konsequenzen und beschloss die Ausschaffung des in jeder Hinsicht asozialen Nigerianers. Das durch den Letztgenannten angerufene Bundesgericht lehnte dessen Begehren auf Ablehnung seiner Ausschaffung gestützt auf die fehlende berufliche wie soziale Integration in Verbindung mit seiner sprachlichen Insuffizienz ebenfalls ab. Seine auf Kosten des Steuerzahlers finanzierten Anwälte in der Schweiz und in Deutschland gelangten nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, der die Schweiz aufforderte, dem kriminellen Nigerianer eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen, und ihm zusätzlich eine erhebliche Genugtuungssumme zusprach. Zur Begründung wurde auf das «Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens» verwiesen. …”
(Prof. Hans Giger in der NZZ 25.4.13, Völkerrecht contra Souveränität)
Ein ähnlicher Fall betraf Anfang 2013 Großbritannien, wo sich ein islamistischer Haßprediger Abu Qatada den EGMR-Segen holte.
Es gibt also guten Grund, die Rechtsübergriffe der EU durch Rückbau der Kompetenzen abzuwehren. Und abzuwehren weiteres Eindringen solcher asozialer Elemente aus Afrika. Nach seiner Läuterung hat Gaddafi kooperiert, die Rolle Libyens als Transitland für Eindringlinge zu reduzieren.
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