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Sonntag, 7. April 2019

Aggressive klerikale Übertreibungen inbegriffen


Der Österreicher Karl Ubl hat sich nicht nur um die Kölner Geschichte verdient gemacht, sondern sich davor auch einem wichtigen Thema zugewandt, dem Inzest als Ehehindernis von 300 bis 1100. Ludwig Schmugge hat das Buch rezensiert.
“Fazit: Beim Inzestverbot ist (gegen Goody) keine kirchliche programmatische Steuerung festzustellen, die germanischen Sippen zu zerstören oder sich den Besitz des Adels aneignen zu wollen, sondern das Interesse von Königtum und Adel herrschte vor, durch Rekurs auf göttliches Recht in der Krise der Spätantike zu einer „Stabilisierung und Integration der Gesellschaft“ (S. 215) zu gelangen.” (Schmugge)

Das scheint wohl das Hauptziel gewesen zu sein, zumindest hat es sich in der europäischen Geschichte so ausgewirkt.


https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-13292













GUT DING BRAUCHT ZEIT







Während Paul Mikat sich in seinem Buch “Die Inzestgesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien (511-626)” mit dem kirchlichen Raum beschäftigt, nähert sich Johannes Fried in “Karl der Große, Gewalt und Glaube” dem Inzest-Thema von der politischen Seite. Fried resümiert für die Zeit Karls (748-814):
“Zwar verbot auch Karl der Große schon in seinem ersten überlieferten Kapitular den Inzest, aber kein überlieferter Rechtsakt dieses Königs definierte dessen Grenzen. … Die älteren Setzungen, der “Libellus responsionum” Gregors des Großen … blieben wirksam. Die Kusinenehe (2:2) war somit rechtlich breit und gut etabliert.”

(Fried, a.a.O., S. 346)  







Samstag, 23. März 2019

Sakrale Tradition und säkulare Intuition




“Soweit die Kirche die Inzestregelungen des römischen Rechtes für ihre Gemeindemitglieder in Rechnung zu stellen hatte, trat ein Regelungsbedarf zunächst nicht auf, war doch ein weitreichendes Inzestrecht geradezu ein Kennzeichen des römischen Eherechts, das auf diesem Gebiet alte sakrake Rechtstraditionen fortführte.”  

(Mikat, Die Inzestgesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien (511-626/27), S. 11























Montag, 18. März 2019

Die aus Köln



Agrippina III., Mutter Neros.
Foto der Büste im Landesmuseum Württemberg: Simon/Wiki.



“Ein Gesetz, das die Ehe zwischen Oheim und Nichte verbot, ließ Claudius annullieren.”
Das war Agrippina III., geboren 15 in Köln. Sie heiratete also ihren Onkel, den sie dann vergiftete, um ihren Sohn Nero auf den Kaiserthron zu bringen. Nero stammte aus der Ehe mit Gnaeus Domitius Ahenobarbus. (Vgl. Bernhard Kytzler, Frauen der Antike, S. 20)

Die Römer praktizierten also bereits Inzestverbote, ohne explizite genetische Kenntnisse zu besitzen; offenbar beruhten sie auf Anschauung und Erfahrung.