Sonntag, 5. August 2007

Heidegger Steuer

25° m S / Wind
Das zieht dem Sommer die Schuhe aus:
' "Vielleicht ist die Verblendung gegen die äußerste Not des Seins in der Gestalt der herrschenden Notlosigkeit inmitten aller Bedrängnis des Seienden, auf die Dauer der Seinsgeschichte hinausgesehen, gefährlicher noch als das grobschlächtige Abenteuer des nur brutalen Gewaltwillens." Dieser Satz Martin Heideggersaus dem Aufsatz "Das Wesen des Nihilismus", der zwischen 1946 und 1948 niedergeschrieben wurde, belegt die Macht des Gedankens der Not in der deutschen politischen Sprache des zwanzigsten Jahrhunderts.
(In der Rechtsnot schluckt der Teufel Kröten
Spurensuche eines Enkels: Zu einem Debattenbegriff der Weimarer Republik / Von Ulrich Krüger') FAZ 4.8.

Von der Ungerechtigkeit des Leistungsfähigkeitsprinzips NZZ 23.6.07

Rechtsanwalt Meier ist dreissig Jahre alt, arbeitet viel und kommt, so nehmen wir einmal an, auf ein Bruttoeinkommen von 200 000 Fr. im Jahr. Darauf zahlt er als Verheirateter mit Wohnsitz in der Stadt Zürich nach allen Abzügen nicht ganz 40 000 Fr. Steuern. Sein Berufskollege Müller ist gleich alt und hat das Studium ebenso brillant abgeschlossen wie Meier. Er könnte es ihm in jeder Hinsicht gleichtun, hat aber andere Präferenzen. Als begeisterter Segler will er genug Zeit für sein Hobby zur Verfügung haben. Er beschliesst, nur 50% zu arbeiten, und verdient daher 100 000 Fr. Der Staat belohnt dies, indem er ihm nicht, wie Meier, fast 20% des Einkommens an Steuern abverlangt, sondern 10%. Er schenkt Herrn Müller mit andern Worten jährlich 10 000 Fr. dafür, dass er nicht so viel arbeitet, seine Talente nicht nachfragegerecht einsetzt, sein Studium nicht in dem Ausmass «amortisiert», wie es möglich wäre. Sein Einkommen nach Steuern liegt bei 90 000 Fr., das des ambitionierteren Meier bei 160 000 Fr. Müller verdient unter dem Strich mehr als die Hälfte von Meier, obwohl er nur halb so viel arbeitet. Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» gilt also nach Steuern nicht."

Dazu ist noch anzumerken:
Die Prozentregelung als solche ist bereits realiter progressiv, wer den Zehnten (war das damals nicht traumhaft!!? 10 % !! Paradiesisch!) von 100.000 zahlt, zahlt natürlich viel mehr (das Doppelte!) als derjenige, der 10 % von 50.000 zahlt (für die Absolventen des neuen Gymnasiums: 10.000 zu 5.000).
Ein gleicher Prozentsatz für alle ist also das mindeste Postulat, wenn nicht von Abzocke alias Ausbeutung die Rede sein soll.