Samstag, 22. März 2008

Gorz, Wort-Protuberanzen gegen ökonomischen Verstand

"André Gorz' Testament
Von André Gorz, der im vergangenen September aus dem Leben schied, ist jetzt ein Band mit Aufsätzen erschienen, die zuvor vereinzelt in Zeitschriften ..."
"Sozialphilosoph André Gorz gestorben, 06.03.08
"Er war einer der bedeutendsten europäischen Sozialtheoretiker und gehörte zum Umfeld von Jean-Paul Sartre. Sein letztes Werk ist ein ergreifender Liebesbrief an seine Frau Dorine: „Lettre à D.“ Mit ihr ist André Gorz im Alter von 84 Jahren aus dem Leben geschieden." FAZ.NET Feuilleton 24. September 2007 // Auch einer der Verführer meiner Jugend aus der Phil.-Fak. Diese Denkzwerge machen aus ihren schmalen Kenntnissen Wort-Protuberanzen.

Menschenwürde, Gäfgen

Neues Nachdenken über die Menschenwürde

Zur Kritik von Norbert Hoerster an Horst Dreier im Artikel "Ein ,abgestuftes' Recht auf Leben?" im Feuilleton der F.A.Z. vom 29. Februar: Kollege Norbert Hoerster ist offensichtlich vom Saulus zum Paulus geworden. Ich erinnere mich, dass er früher Neugeborenen erst nach dem vierten Lebensmonat das "Recht auf Leben" zugestanden hat (Tötung des Kindes im Interesse seiner Eltern). Die grundsätzliche Problematik der Interpretation von Artikel 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar" beruht auf der Definition der Begriffe Mensch und Würde. Die nun auch von Hoerster gegen Dreier ins Spiel gebrachte Definition des Menschen als "Mensch" von der Befruchtung, von der Zygote, bis zum letzten Atemzug oder bis zum letzten Hirnstrom ist eindeutig und lässt keine Ermessensspielräume zu. Würde hingegen ist kaum zu definieren. Würde beschränkt sich nicht auf die "Unantastbarkeit" des Lebens, das Tötungsverbot. Die irreversible Tötung eines Menschen ist zweifellos eine völlig andersartige Verletzung seiner Würde als das Androhen von Folter. Insofern ist die mit deren irreversibler Zerstörung verbundene Freigabe menschlicher Embryonen für die Forschung (Experimentieren mit "Menschen" ohne Einwilligung) von andersartiger Qualität als die Einschränkung des Folterverbotes.

Beim Akzeptieren des Begriffes Mensch als Lebewesen von der Zygote bis zum Tod sollte jede Art der Tötung ohne Einschränkung "verboten" sein, das gilt für Embryonenforschung, für Abtreibung, für Tötung von behinderten Neugeborenen und für Euthanasie, selbstverständlich auch für die Todesstrafe. Die Tötung ist ein einzigartiger Ausnahmetatbestand, sie ist final, sie ist nicht heilbar. Die Tötung von Menschen bewirkt Veränderungen des Täters, sie setzt unter anderem die Tötungshemmung herab. Die Abtreibung beinhaltet Mordmerkmale, der Ministerpräsident, Geburtshelfer und Professor Böhmer verstieß gegen die politische Korrektheit, als er wagte, einen Zusammenhang zwischen Abtreibung und Kindstötung herzustellen. Verstöße gegen das Tötungstabu sind Verstöße gegen das Leben, nicht gegen eine kaum zu definierende Würde. Alle anderen möglichen Inhalte von Würde sind qualitativ andersartig, sie sind nicht final. Menschliches Leben ohne menschliche Würde ist vorstellbar, menschliche Würde ohne menschliches Leben hingegen ist ausgeschlossen.

Im Fall Gäfgen/Daschner wurde die Einleitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mich gefordert, weil ich die Meinung vertreten habe, Daschner müsse für seine Zivilcourage (er war sich bewusst, was ihm drohte) mit dem Bundesverdienstkreuz belohnt werden. Die Rechtsabteilung der Universität Frankfurt hat mich beruhigt, meine Äußerung sei gerade noch mit der Meinungsfreiheit eines deutschen Professors vereinbar. Wurde auch gegen Herrn Kollegen Dreier Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben? Ich hätte es übrigens als Verletzung meiner Würde angesehen, wäre ich dazu gezwungen worden, dem Mörder Gäfgen im Gefängnis die Prüfung abzunehmen.

Die für Gäfgen folgenlose Androhung der Folter als Verstoß gegen seine Würde hätte unter Umständen die irreversible Vernichtung des Lebens (und der Würde) eines Kindes verhindern können. Wäre die öffentliche Reaktion im Erfolgsfall anders ausgefallen? Wie wären die öffentlichen Reaktionen gewesen, wenn sich herausgestellt hätte, dass das Kind gerettet worden wäre, hätte der Mörder das Versteck rechtzeitig bekannt gegeben? Kann die "unantastbare" Würde des feixenden bestialischen Mörders gleichwertig sein mit der Würde des unter seiner Handlungshoheit qualvoll sterbenden Kindes? Das verstößt gegen meinen Begriff von menschlicher Würde und von Menschsein. Als Vater ist mir jegliche Kritik an der Entscheidung Daschners unverständlich.

Hätte Gäfgen das Kind von Metzler mit einer Schusswaffe bedroht, hätte seine zu diesem Zeitpunkt mit seinem Leben identische Würde unstreitig und irreversibel durch den finalen Rettungsschuss beendet werden können. Ist die folgenlose Bedrohung (es sollte gerade keine Verletzung, keine Folter, erfolgen) der Würde gleichrangig mit der vorsätzlichen irreversiblen Zerstörung der Würde, dem Mord? Es sollte eine Definition des Begriffs Würde versucht werden. Es sollte stärker über "abgestufte Würde" nachgedacht werden, über konkurrierende Würde. Der Begriff Leben (auch abgestuftes Recht auf Leben) sollte von dem Begriff Würde als eigenständiges und übergeordnetes (höherrangiges) Rechtsgut getrennt werden. Dies hätte auch die Diskussion im Fall Gäfgen/Daschner versachlicht, da unterschiedliche und verschiedenwertige Rechtsgüter betroffen gewesen wären.

Es sollte auch diskutiert werden, ob der Mensch sich seiner Würde "freiwillig" entäußern kann. Kann die Würde des Mörders Gäfgen identisch sein mit der Würde der Verwandten seines Opfers? Oder hat nicht Gäfgen sich seiner "menschlichen Würde" begeben durch seine Tat, durch die irreversible Zerstörung der "Würde" und des Lebens eines Kindes, das ihm vertraut hat? In früheren Zeiten wurden den Kriminellen die bürgerlichen Ehrenrechte wenigstens auf Zeit abgesprochen. Verbrecher wie Gäfgen behalten heute nicht nur ihre Ehrenrechte, sondern auch ihre unantastbare Würde.

PROFESSOR DR. MED. HARALD FÖRSTER, FRANKFURT AM MAIN, LB FAZ 19.3.08

Kindsmörder Gäfgen

Verfassungsgericht
Gäfgen steht Prozesskostenhilfe zu

FAZ 05. März 2008 Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt aller Voraussicht nach Prozesskostenhilfe für seinen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Ablehnung der finanziellen Hilfe durch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) aufgehoben und eine neue Entscheidung angeordnet. Wegen der Folterdrohung von Polizisten gegen den 32 Jahre alten Gäfgen werfe der Prozess die „schwierige Rechtsfrage“ auf, ob er wegen der Verletzung seiner Menschenwürde einen Amtshaftungsanspruch gegen das Land habe, entschied das Karlsruher Gericht.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Entführer und Mörder des elfährigen Jakob von Metzler verlangt mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld, weil er bei seiner Vernehmung im Herbst 2002 von Polizeibeamten mit Gewalt bedroht worden war. Um Lösegeld erpressen zu können, hatte Gäfgen den Jungen in seine Wohnung gelockt und getötet. Bei der Suche nach dem Kind ließ der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner Gäfgen massive Gewalt androhen, um ihn so zu Aussage zu bewegen und den Junge zu retten. Die Polizei hatte vermutet, dass er zu dem Zeitpunkt noch am Leben war. Gäfgen sagte daraufhin aus.

Ein einzigartiger Fall in der Rechtswissenschaft

Das Karlsruher Gericht verwies darauf, dass das OLG selbst die Folterdrohung als eine erhebliche, grob rechtsstaatswidrige Verletzung der Menschenwürde eingestuft hatte. Der einzigartige Fall sei in der Rechtswissenschaft hoch umstritten; es gebe dazu keine auch nur annähernd einschlägige höchstrichterliche Entscheidung. Das spreche dafür, die Rechtsfragen nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe zu beantworten.
Zum Thema

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Zudem beanstandeten die Richter, dass das OLG spekulativ eine mögliche psychische Schädigung Gäfgens durch die Folterdrohung ausgeschlossen habe, ohne dessen Psychologen anzuhören. Auch für Gäfgens Vorwurf, die Polizei habe bei seiner Festnahme massiv Gewalt angewandt, hätte das OLG zunächst Beweis erheben müssen.

Nach den Worten der Karlsruher Richter verletzt die Ablehnung der Hilfe das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit. Jeder müsse - unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen - einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten haben. Eine Entscheidung über die Schmerzensgeldklage sei damit aber nicht getroffen, betonte das Gericht.

Orient, Erbschaftsteuer, Schule

An die Klima-Erwärmung glaubt man ja erst, wenn sie fühlbar wird: mo 0° b, dünne Schneedecke.
Die Wühlmaus läßt es sich nicht verdrießen, sie wühlt auch im nassen, kalten Schlamm.

- Der Orient kennt das Individuum nicht: " 20.03.08 Der lange Abschied. Taslima Nasreen verlässt Indien. Im November hatte die aus Bangladesch verbannte Schriftstellerin Taslima Nasreen ihre Wahlheimat Kalkutta verlassen müssen, weil sie wegen islamfeindlicher ..." FAZ // Der Orient schätzt das Individuum nicht. Goethe besaß keinerlei Orient-Kenntnisse, sein DIVAN war eine reine Phantasie.

- Die Hemmungslosigkeit der Regierung: "20.03.08 'Ein Korsett, das der Wirtschaft die Luft zum Atmen nimmt'. Die Bundesregierung hat die unternehmerische Tätigkeit der Immobilienunternehmen nicht begriffen und diskriminiert sie bei der Erbschaftsteuer. ..." FAZ

- "Meine Ehre heißt Treue" lautet die Bildunterschrift auf einer einschlägigen alten Postkarte; "Treue ist das Mark der Ehre" verkündete Himmler; in jeder Zeit setzen interessierte Gruppen moralisch aufgeblasene Wortetiketten ein, um ihre Ziele zu weihen; solche verblasenen Wortetiketten lauten heute "Verantwortung" und "Nachhaltigkeit" (auf der Fahne des Umweltfanatismus).

- Wofür Lebenszeit verschwendet wird: "Physical education" als Schulfach.
"Die heutigen Schulen sind Isolierstationen mit pädagogischer Intensivbehandlung. Die außerschulische Realität, auf die der junge Mensch vorbereitet werden soll, wird sorgfältig ferngehalten, ist den Lehrern auch wenig bekannt. ..." Wilfried Meyer, Wollt ihr die totale Schule?, 1984, S. 35

- - Soziale Phänomene: Die erste Generation schafft den Aufstieg, wird Einzelhändler, Lehrer etc. Die zweite Generation wird Arzt und Volkswirt. Die Enkel studieren Germanistik und Kunstgeschichte. Vgl. Th. Mann, Die Buddenbrooks, Fam. Reemtsma, Gerling, Getty etc.

- - Ein Gespenst geht um in Europa: man müsse kreativ sein, oder expressiv, oder besser beides. Von Kenntnissen ist nicht die Rede.