Montag, 1. Juni 2009

Der Autokrat Friedrich II. führt den Rechtsstaat ein





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- "Das Allgemeine Preußische Landrecht tritt in Kraft: 1. Juni 1794 .
Ein kleiner Müller und ein großer König – die beiden sind verantwortlich dafür, dass in Preußen am 1. Juni 1794 die fortschrittlichste Gesetzgebung auf dem ganzen europäischen Kontinent eingeführt wurde.
Wie das kam? Ein Müller mit Namen Arnold besaß eine Mühle an einem Oderzufluss, ein hoher Herr, der Landrat von Gersdorff, einen Karpfenteich. Beide brauchten Wasser, stritten darum, der Adlige bekam Recht, der Müller verlor seine Mühle. Doch dann griff kein geringerer als Friedrich der Große ein und hob den Rechtsspruch auf. In der Folge wurde in Preußen eine völlig neue Rechtsordnung erarbeitet, die die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantieren sollte, ebenso die Unabhängigkeit der Rechtssprechung.
Allerdings erlebte Friedrich der Große die Einführung des Allgemeinen Preußischen Landrechtes nicht mehr, sie trat erst unter seinem Nachfolger und Neffen Friedrich Wilhelm II. in Kraft. Autor/in: Almut Finck" Zz W5

// Friedrich II. : " daß der verfluchte Kerl, der Arnold, mich hinters Licht geführt " hat (Haffner/Venohr, Pr. Profile). Der Müller Arnold, das sollte auch die WDR-Journalistin zur Kenntnis nehmen, war ein Lügner. Die große Justizreform von 1779/80, zu der auch das Projekt 'Allgemeines Preußisches Landrecht' gehörte, konstituierte den preußischen Rechtsstaat, der König trat damit hinter das Recht zurück, unterwarf sich ihm. Lügner Arnold veranlaßte den Autokraten Friedrich aber, rückfällig zu werden und die Justiz brutal zu entrechten. Er konnte es nicht lassen, den großen Max herauszukehren, aber die große Justizreform von 1779/80 wird dadurch nicht kleiner und das 'Allgemeine Preußische Landrecht' deswegen nicht unbedeutender.

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