Freitag, 7. Oktober 2016

Parteibonzensystem

http://www.deutschlandfunk.de/rentenpolitik-wo-bleibt-die-gerechtigkeit.1176.de.html?dram:article_id=367764

Die Hauptmethode der Manipulation im DLF - nicht nur dort - ist die Unterschlagung, das Verschweigen. Hier beim Rentensystem. Sie unterschlagen das einzige Alternativmodell, das nicht den Parteien dient, sondern der individuellen Entscheidungsfreiheit. 
Die demographische Entwicklung in Deutschland bedroht ein Renten-System, das grundsätzlich abzulehnen ist. Die Einführung des reinen Umlagesystems 1957, vor der Erhard warnte, kann man als eine Kriegsfolge betrachten, da riesige Vermögenswerte vernichtet worden waren. Gleichwohl bleibt dies Adenauers größter Fehler. Die Regierungen der Gegenwart lieben dieses System, weil sie damit schalten und walten können, wie sie es wollen und der einzelne Bürger von ihnen abhängig wird, von dubiosen Figuren wie Schwesig und Nahles. Chile hat dagegen gezeigt, wie es ehrlicher und freiheitlicher geht und die nächste Generation entlastet wird. 

"  Chiles Rentensystem basiert ganz auf individueller Kapitalbildung  FAZ 26.08.03
Das chilenische Modell mit obligatorischer Kapitaldeckung hält sich seit 23 Jahren recht gut. Kleine Reformen garantieren mehr Freiheit, zum Beispiel die Wahl zwischen unterschiedlich risikobehafteten Fondsklassen.
Kein anderes Land der Welt hat sein Rentensystem so frühzeitig und so grundlegend reformiert wie Chile. In Chile dekretierte der Diktator Augusto Pinochet schon 1980 das Gesetz DL 3500, mit dem das Rentensystem vom Umlageverfahren für alle neuen Beschäftigungsverhältnisse obligatorisch und vollständig auf individuelle Kapitaldeckung umgestellt wurde.
Jeder abhängig Beschäftigte muß seither zehn Prozent seiner steuerpflichtigen Einkünfte an einen Pensionsfonds abführen, dessen Vermögen von einer privaten Verwaltungsgesellschaft (Administradora de Fondos de Pension, AFP) verwaltet wird. Zusätzlich ist ein Beitrag von 2,1 bis 2,6 Prozent für die Finanzierung einer Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung sowie als Verwaltungshonorar für die AFP zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt nichts. Das angesammelte Kapital und die erwirtschafteten Erträge werden später als Alters- oder Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Für Männer liegt das Renteneintrittsalter bei 65, für Frauen bei 60 Jahren. Wer will, kann länger arbeiten. Die Höhe der individuellen Rente ist direkt abhängig von den geleisteten Beiträgen sowie von der erzielten Rentabilität der Fondsanlagen - also von der Marktentwicklung und vom Geschick des Fondsmanagements. Der Staat garantiert lediglich eine Mindestrente im Gegenwert von rund 90 Euro und deckt die Differenz, falls die angesammelten Beiträge dafür nicht ausreichen sollten. Freiwillig können die Arbeitnehmer höhere Beiträge auf die Sparkonten einzahlen, es gibt jedoch Höchstgrenzen für diese steuerfreie Kapitalbildung (derzeit rund 1280 Euro pro Monat). Selbständige können sich bis zu bestimmten Höchstgrenzen dem System anschließen. ..."