Donnerstag, 9. März 2017
Nachtrag zum internationalen Frauentag
Koran, Sure 4, Die Weiber
" (12, 177) Hinsichtlich Euerer Kinder hat Allah folgendes verordnet: Männliche Erben sollen so viel haben wie zwei weibliche. … so erhält ein Mann so viel wie zwei Frauen.” (Ullmann-Übers.)
(38) Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Geld (für die Weiber) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet – warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie.
Übersetzung von Max Henning, Stuttgart: Reclam 1960
Bei Ullmann 1840: " (35) Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden (weil sie für diese verantwortlich sind), weil Allah auch die einen vor den andern mit Vorzügen begabte und auch weil jene diese erhalten. ... züchtigt sie. "
“Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt.” Sure 4:15
“Die Weiber sind euer Acker, geht auf eueren Acker, wie und wann ihr wollt. Sure 2:224
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