Samstag, 2. Oktober 2010

"Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden. Männliche Erben sollen so viel haben wie zwei weibliche."





Man geht nicht mehr ohne: Mein Koran, München 1959, Übertragung von Ludwig Ullmann 1840 / neu bearbeitet und erläutert von L. W.-Winter



- Pssst! Nachrichtensperre: Geert Wilders in Berlin: www.diefreiheit.org/geert-wilders-rede-im-wortlaut/



Sure 4 Die Weiber


" (12) Hinsichtlich Euerer Kinder hat Allah folgendes verordnet: Männliche Erben sollen so viel haben wie zwei weibliche. (Ullmann)

(38) Die Männersind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Geld (für die Weiber) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspens- tigkeit ihr fürchtet – warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie.
Übersetzung von Max Henning, Stuttgart: Reclam 1960

Bei Ullmann 1840: " (35) Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden (weil sie für diese verantwortlich sind), weil Allah auch die einen vor den andern mit Vorzügen begabte und auch weil jene diese erhalten. ... züchtigt sie. "

Hier wird der Rechtscharakter des Islam deutlich: die Koranvorschriften formulieren sehr konkret.
Da steht dann Allahs wörtliches Wort (so erklärt der Koran: "wirklich Wort für Wort", Sure 27,7) gegen das GRUNDGESETZ.
Wem muß der Mohammedaner da gehorchen?