Dienstag, 19. Oktober 2021

Kriminelle sollen wählen

 “„Wer das Primat des Europäischen Gerichtshofs ablehnt, wer die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft ablehnt, wer die Unabhängigkeit der Justiz ablehnt, der tritt faktisch aus der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft aus“, betonte der CSU-Politiker.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte zuvor bekräftigt, die EU werde „handeln“, um zu verhindern, dass Polen die Werte und den Zusammenhalt der Union untergrabe. Sie sagte, die EU werde „es nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel gesetzt werden“ … Das Urteil stelle die Grundlagen der Europäischen Union infrage, kritisierte von der Leyen am Dienstag im Parlament. „Es ist eine unmittelbare Herausforderung der Einheit der europäischen Rechtsordnung. Nur eine gemeinsame Rechtsordnung ermöglicht gleiche Rechte, Rechtssicherheit, gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und daraus resultierend gemeinsame Politik.“”


Brüssel kehrt immer stärker einen halb-diktatorischen Zentralismus heraus. Das führte bereit zum Verlust Großbritanniens. Wir erinnern uns an den Fall Abu Qatada 2013. Der islamistische Haßprediger bekam den Segen des Europäischen Gerichtshofs für MenschenRechte (EGMR) und konnte erneut nicht aus England abgeschoben werden. Sind das “ unsere gemeinsamen Werte “, von denen von der Leyen spricht? Die Unterstützung des Islamismus? Jetzt hat sich Polen auf de Gaulle und sein “Europa der Vaterländer” besonnen und seine Verfassung über den Brüsseler Rechtsnebel gestellt. Das Gegeifere in Brüssel darob stärkt nicht die europäische Verständigung, es gefährdet sie. 

Das dubiose Ausschütten von Steuergeldern durch die EU sollte grundsätzlich zurückgefahren werden, diese Gelder werden vielfach mißbraucht, zB für regionale Prestigeprojekte (spanische Geisterflughäfen, leere neue Straßen auf den Kanaren und eine Autobahn auf Fuerteventura).

Polen, Deutschland und andere Länder sind aber durchaus zu kritisieren für ihre Besetzung von hohen Richterstellen durch Politiker (BT) und mit Politikern (Müller, Harbarth). 


Neben dem Fall Abu Qatada sorgte in der Vergangenheit auch mehrfach eine Straßburger Entscheidung zu Gefängnisinsassen für Empörung. Seit 2005 hat das Gericht vier Mal gegen die britische Regierung geurteilt, weil inhaftierte Kriminelle auf Grundlage der Menschenrechtskonvention ein Recht auf die Teilnahme an nationalen Wahlen haben – ein Recht, das ihnen die britische Gesetzgebung versagt.” 18.5.16 WELT