Es wird wieder gestreikt im Öffentlichen Dienst. Das heißt, die Gewerkschaft verdi will mehr Geld von den Steuerzahlern. Das ist eine Schweinerei, weil die Angestellten des Öffentlichen Dienstes praktisch unkündbar sind und daher ungefährdet zum Mittel der Nötigung und Erpressung greifen können. Und weil sie das Geld von Dritten, eben den Steuerzahlern, erpressen wollen. Die sind aber nicht Teil der Verhandlungen. Sie können sich auch nicht wehren. Daher muß die Rechtsschöpfung dahin gelangen, nur diejenigen Arbeitskämpfe im Bereich des Öffentlichen Dienstes zu akzeptieren, die keine Streikmaßnahmen beinhalten.
Artikel 9 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.