Mittwoch, 21. März 2012

Zu Lasten Dritter - auch noch im öff. Dienst






Der Frühling macht Fortschritte - auf dem Weg zum Laichen herrscht Gedränge auf der Krötendame




Arbeitsrecht: “Gesetz soll Streiks in der Daseinsfürsorge regeln
20.03.2012 ·  Rechtswissenschaftler haben einen Gesetzesvorschlag für Streiks in Branchen der Daseinsvorsorge ausgearbeitet. Sie wollen Vorwarnfristen und verbindliche Mindestquoten festschreiben.” FAZ 20.3.12

Was sagt Artikel 9,3 Grundgesetz?
> (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden. <

Ein Streikrecht steht nicht in der Verfassung.
Das wurde von entsprechend gesinnten Arbeitsrichtern aus diesem Artikel herausgefummelt, wie auch die Gegenmaßnahmen der Arbeitgeberseite wie Kündigungen und Aussperrungen nach und nach verboten wurden.
Es ist eine Ruchlosigkeit, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, “Betriebe der Daseinsfürsorge” zu bestreiken. Insofern ist diese Initiative der Rechtswissenschaftler Thüsing, Waldhoff und Franzen nur zu begrüßen.