“Es gibt ein einfaches, aber prägnantes Wort, mit dem sich alle hier erörterten Siedlerrechte und -privilegien zusammenfassen lassen: Freiheit. Die Siedler, welche der Johanniterorden auf seinen mährischen Gütern im frühen 13. Jahrhundert ansiedeln durfte, sollten ‘in allem … gesicherte Freiheit und beständiges und festes Recht’ (securam libertatem, ius stabile et firmum) haben. Christliche Einwanderer im wiedereroberten Ebro-Tal sollten als ‘frei und freigeboren’ gelten (franci et ingenui), und ihr Land sollten sie ‘francum et liberum et ingeniuum et securum’ besitzen. Diese Freiheit war nicht an Rasse- oder Standesgrenzen gebunden: ‘Die dort angesiedelten Leute jeden Standes und jeder Sprache sollen nach ein und derselben Freiheit leben und arbeiten’, dekretierte der ungarische König Bela IV. für die neuen Siedler in Beregowo (in der Theißebene).”*
Ohne Sozialstaat war viel Freiheit möglich, denn wer im Mittelalter aufbrach, um in einem neuen Land völlig von vorne anzufangen, wer die großen Anstrengungen der Waldrodung in Siebenbürgen oder der Trockenlegung großer Sumpfgebiete im Oderbruch und die Urbarmachung des Bodens nicht scheute, um auf freiem eigenem Grund und Boden zu stehen, der war kein Abstauber und Trittbrettfahrer, wie dies heute überwiegend bei der Einwanderung in die Sozialstaaten unterstellt werden kann.
*Bartlett, “Die Geburt Europas aus dem Geist der Gewalt”, S. 163f.