„Der Zeitgeist hat sich bei dieser Vorlage erneut durchgesetzt. Von einem harten Strafrecht erhofft sich der Souverän mehr Opferschutz und Gerechtigkeit. Ähnlich wie bei der Verwahrungs-, der Unverjährbarkeits- oder der Ausschaffungsinitiative werden bereitwillig Grundsätze unserer Rechtsordnung geopfert wie jener der Verhältnismässigkeit. Diese sichert uns allen das Recht zu, nach der Schwere und den Umständen der Tat beurteilt zu werden. Im Fall von straffälligen Ausländern, gefährlichen Straftätern und nun für Pädophile ist dieses Prinzip ausgehebelt worden. Es ist nicht mehr der Richter, der im Einzelfall das Gesetz anwendet. Es ist das Volk, das richtet. Direkt per Volksentscheid, niedergeschrieben in der Verfassung.“
So Nadine Jürgensen in der NZZ nach dem Volksentscheid in der Schweiz gestern. Zeitgeist und Richter. Wem fiele da in der Schweiz nicht der Fall des jungen Gewalttäters „Carlos“ ein, für dessen richterlich verfügte Erziehung die Schweizer bisher 1 Million Franken aufbringen durften?
Zur Kinderschänderei fällt einem in Deutschland u.a. folgendes ein:
Zur Kinderschänderei fällt einem in Deutschland u.a. folgendes ein:
„Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle (GRÜNE)
Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle“ (BAG SchwuP) setzte sich u.a. für eine Legalisierung von päderastischen Praktiken ein. 1984 erfuhr die BAG SchwuP eine Aufwertung, indem sie dem Arbeitskreis „Recht und Gesellschaft“ der Bundestagsfraktion zugeordnet und von der Bundespartei und der Bundestagsfraktion finanziert wurde.[7][8] Ihr letzter Koordinator war Dieter F. Ullmann, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wenigstens sechs Mal verurteilt wurde und ab 1980 immer wieder im Gefängnis saß. Zugleich war Ullmann auf Landes- und ab 1985 auch auf Bundesebene bei den Grünen aktiv. Im Jahr 1987 wurde die BAG SchwuP aufgelöst.“ Wikiped.
Viele Richter folgen heute noch dem rotgrünen Zeitgeist von 1980. Jürgensen ist wahrscheinlich zu Jung, um etwas von der Abfolge von Zeitgeistern zu kennen, und kleine Töchter und Söhne hat sie vermutlich auch nicht. Um die geht es aber. Da hat eine Mehrheit von abstimmenden Bürgern den rotgrünen Richtern die rote Karte gezeigt bei Ausübung ihrer Verwöhnrechtsstaatlichkeit.