Donnerstag, 23. Oktober 2014

EU-Nettozahler und Empfänger


Das europäische Parlament hat die Juncker-Kommission bestätigt.
Die neuen Kommissare können nun Geld ausgeben. Wer zahlt? 
Weiterhin ist Deutschland mit knapp 12 Mrd. der größte Nettozahler, es folgen Frankreich mit 8,3 Mrd. Mrd. sowie Großbritannien mit 7,4 Mrd.

Größte Netto-Empfänger waren Polen mit 12 Mrd., Portugal mit rund 5 Mrd. und Griechenland mit rund 4,5 Mrd.  Spanien mit 4 Mrd. und seinen Rohbauruinen zeigt, daß das Geld aus Brüssel nicht unbedingt sinnvoll ausgegeben wird. 

Bernd Lucke schreibt aus Brüssel:
" ... gestern ist im Europaparlament die neue EU-Kommission gewählt worden. Die AfD-Abgeordneten haben zusammen mit rund 243 anderen Abgeordneten mit "Nein" gestimmt, während eine übergroße Koalition von 422 Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberaldemokraten die Juncker-Kommission ins Amt hob.
 
Für die Europäische Union ist dies eine klare Entscheidung des "Weiter so!". Der Euro wird nicht in Frage gestellt, die Bankenunion wird weiter vorangetrieben, die EZB nimmt Staaten und Banken ihre Risiken ab und bringt ungeahnte Mengen Geldes in Umlauf. Doch da dies offenbar nichts nützt, propagiert die Juncker.Kommission jetzt auch noch ein europaweites Investitionspaket von 300 Mrd Euro. ..."

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Neue EU-Kommission macht den Bock zum Euro-Gärtner


Da fehlt nur noch der französische Wirtschaftsminister Macron, der für Deutschland Wirtschaftspolitik machen möchte. In der neuen EU-Kommission der Großen Koalition von EVP und Sozialisten, die das Europäische Parlament beherrscht.
Aber der gescheiterte französische Finanzminister Moscovici ist drin bei Juncker für Finanzen und will das Gleiche wie Macron.














Dienstag, 21. Oktober 2014

Hasse mal Kapital?




F.A.Z., Donnerstag den 16.10.2014  
" Hochtechnologie sucht Kapital
Ostdeutsche Unternehmen sind innovativ, doch fehlt ihnen vor allem eines: das Kapital, um zu wachsen / Von Stefan Locke, DRESDEN, 15. Oktober
Steigt Raimund Grothaus in ein Flugzeug, schaut er stets zuerst auf die Triebwerke. Wenn er in deren Mitte einen schwarzen Kegel mit weißem Streifen entdeckt, huscht ein Lächeln über sein Gesicht. „Wieder einer von uns“, freut er sich dann. Das Bauteil heißt Triebwerkseinlaufkegel und ist eines der wenigen äußerlich sichtbaren Erzeugnisse, die Grothaus mit seiner Firma East-4D Carbon Technology entwickelt. Das kleine Dresdner Unternehmen hat es damit binnen weniger Jahre von einem Ingenieurbüro zum Alleinlieferanten leichter und sicherheitsrelevanter Bauteile für Flugzeughersteller wie Airbus, Boeing oder Gulfstream gebracht.
„Dresden ist für uns der beste Standort in ganz Deutschland“, sagt Grothaus. Nicht wegen der langen Tradition im Flugzeugbau, sondern aufgrund der guten Infrastruktur, der Forschungsinstitute und der Technischen Universität, wo er Nachwuchsingenieure rekrutieren kann. Mittlerweile hat er 50 Mitarbeiter und die Produktionskapazitäten schon mehrfach verdoppelt. Jetzt jedoch steht die nächste Erweiterung sowohl in der Entwicklung als auch in der Produktion an. Weil aber Projekte in der Luftfahrtbranche aller Erfahrung nach sieben Jahre brauchen, ehe sie Gewinn abwerfen, ist Grothaus auf Geldgeber angewiesen, die in seine Wachstumspläne investieren. ..."

Unternehmer machen Wirtschaft, nicht Politikertreffen in Hamburg! 
Woher bekommt ein junges Unternehmen Geld? 
Von Wagniskapitalfonds. Woher kriegen die es? Von reichen Leuten, denen das Geld nicht von Schäuble weggesteuert wurde.

Montag, 20. Oktober 2014

Pilotenrüpel und Lokvandalen


Artikel 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Aus Artikel 9 Grundgesetz wird auch das Streikrecht abgeleitet. Zu fragen ist, ob dies für Staatsbetriebe auch gelten darf, insbesondere staatliche Infrastrukturunternehmen wie die Bahn, die Subventionsempfänger sind. Generell muß aber das Abwehrrecht gegen Streiks wieder eingeführt werden. Der Streik als eine Form des Arbeitskampfes - es gibt genügend andere Formen - ist dann legitim, wenn auch Abwehrkündigungen in der Form einstweiliger Verfügungen möglich sind. Die Quoren für Streiks in Unternehmen bedürfen hoher Werte wie 85 oder 90%. Daran ist zu arbeiten, bevor die Englische Streik-Krankheit voranschreitet. In Großbritannien war es erst Margret Thatcher, die Manns genug war, diese schwere Krankheit zu heilen.