Samstag, 6. September 2008

Hat sie jemand wo gesehen?



Wo bleibt die Eigenverantwortung?

Die den Eltern "zuvörderst obliegende Pflicht der Pflege und Erziehung der Kinder" (Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz) wurde an vierzig Fernsehkanäle und die Schule abgetreten.


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