Montag, 8. Dezember 2008

Häuser, Grundstücke und Betriebe werden höher als bisher bewertet!

- Häuser, Grundstücke und Betriebe werden höher als bisher bewertet! " Erbschaftsteuerreform nimmt die Hürde Bundesrat . Appell an den Bundespräsidenten, das Gesetz nicht auszufertigen. Die umstrittene Erbschaftsteuerreform hat die letzte gesetzgeberische Hürde genommen. Der Bundesrat billigte die Neuregelung, ..." FAZ 6.12. // Was soll man davon halten? Am Freitag wurde in den Radionachrichten nachmittags nur einmal über die Bundesratsentscheidung berichtet, dann verschwand die Meldung. Die FAZ im Netz verschwieg sie ganz. Diese überaus bedeutsame Entscheidung wurde von der FAZ auch am Samstag nicht auf der ersten Seite gemeldet, auch nicht im politischen Teil, sondern auf der ersten Seite des Wirtschaftsteils unten. Der Artikel, noch ganz frisch, steht auch nicht im Netz, sondern nur im Archiv. Will die FAZ damit die Berliner Abzocke decken?

- "Bundestag verabschiedet Reform der ErbschaftsteuerSo nicht! Von Manfred Schäfers. 27. November 2008 Es gibt Erbschaften, die schlägt man besser aus - und zwar solche, bei denen die Belastungen größer sind als die Vorteile. Wenn man diesen Maßstab an die Erbschaftsteuerreform anlegt, hätte kein Abgeordneter zustimmen dürfen.
Es ist bezeichnend, dass kaum ein Finanzpolitiker der Union im Bundestag reden wollte. Je mehr man sich mit den Details beschäftigt, um so negativer fällt das Urteil aus. Renommierte Steuerrechtler halten das Werk für verfassungswidrig.
Gleichbehandlung des Ungleichen
Zwar werden weniger Erben belastet. Aber die, die bluten müssen, werden stärker zur Ader gelassen. Es stimmt, dass das Bundesverfassungsgericht verlangt hat, Betriebe und Immobilien realistischer, also höher als bisher zu bewerten. Doch so geht es nicht.
Betriebe, die von der Verschonungsregel nicht profitieren, weil sie in der Krise sind und die Auflagen nicht erfüllen können, müssen umso mehr zahlen. Und Geschwister, Nichten, Neffen werden wie Familienfremde behandelt. Sie müssen auf alles, was 20.000 Euro übersteigt, mindestens 30 Prozent abführen. Diese Gleichbehandlung des Ungleichen ist nicht akzeptabel. Unabhängig davon, wie man zur Erbschaftsteuer grundsätzlich steht, ist diese Reform abzulehnen." FAZ

- Zur Stimmungsaufhellung: Beethoven, Streichquartett Nr. 15 op. 132, 3. Satz .

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