Mittwoch, 27. August 2014

Axt und Wahlrecht


John Hirst brachte den Stein ins Rollen. Der Brite hatte mit einer Axt seine Vermieterin brutal erschlagen, wurde wegen Mordes verurteilt und klagte vor 13 Jahren dagegen, dass er im Knast nicht wählen dürfe. Schon 2005 urteilten die Straßburger Richter, dass die uneingeschränkte Aberkennung des Wahlrechts für alle Häftlinge gegen die Menschenrechte verstoße. Der längst aus der Haft entlassene John Hirst ließ in einem Video die Sektkorken knallen:
"Ich habe einen Joint, ich habe eine Flasche Champagner und ich werde nun feiern für die 75.000 Häftlinge, die wählen dürfen - auch Mörder, Vergewaltiger und Pädophile - alle werden wählen können, weil es ihr Menschenrecht ist."“ (DLF, Streit um Wahlrecht für Häftlinge, 12.8.14)
Wenn die Demokratie das Wahlrecht nachträgt, dann verändert sie Staat und Gesellschaft. Leider nicht zum Besseren.













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