Dienstag, 26. April 2016

ALFA-Vorsitzender Lucke zu TTIP


"Es fand wieder einmal eine große Demonstration gegen TTIP statt. Gleichzeitig wurde eine Veranstaltung an der Heinrich-Heine-Universität, auf der ich zu TTIP sprechen sollte, aus angeblichen Sicherheitsgründen abgesagt. Einige linke studentische Gruppen hatten an meinem Auftreten Anstoß genommen (hier) und die Universität hat für die Absage offenbar falsche Gründe vorgeschützt (hier). Ein AStA-Vertreter der Uni Duisburg rechtfertigte die Absage in entwaffnender Offenheit mit der Befürchtung, dass meine "rechten Thesen noch gesellschaftsfähiger werden". Auf gut Deutsch: Er fürchtete, dass ich die Leute vielleicht überzeugt hätte.

Das ist gefährlich! Da sorgt man in linken Kreisen (die übrigens in Sachen TTIP die Meinung der "rechten" AfD teilt) wohl lieber dafür, dass die Diskussion abgesagt wird. Wo kämen wir hin, wenn die Anti-TTIP-Stimmung von einem hergelaufenen Europaabgeordneten in Frage gestellt werden könnte?

Joachim Starbatty und ich würden gerne zur Aufklärung beitragen. In dieser email werde ich zunächst nur auf drei Hauptkritikpunkte eingehen. Da nicht jeder eine lange Mail lesen möchte, tue ich das im Text dieser Mail nur sehr knapp, begründe es aber für die interessierten Leser ausführlich und mit genauem Textverweis im Anhang. Herr Starbatty wird Ihnen überdies demnächst ein thematisch breiteres Argumentationspapier zusenden, damit Sie Wähler und an ALFA Interessierte angemessen informieren und überzeugen können. Sollten Sie zu diesen Themen dann weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie uns an ttip@alfa-bund.deschreiben. Wenn wir nicht in Zuschriften ertrinken, werden wir uns bemühen, Ihnen dann jeweils eine sorgfältige Antwort zukommen zu lassen.

Die Hauptkritikpunkte sind folgende:

1. Durch TTIP werden europäische Verbraucherschutzstandards oder Umweltstandards o. ä. unterlaufen.

Diese Aussage ist nach jetzigem Kenntnisstand eindeutig falsch. Vielmehr sind sich beide Verhandlungspartner einig, dass sowohl die USA als auch die EU bzw. ihre Mitgliedsstaaten auch künftig das Recht haben sollen, ihre eigenen Gesetze und Verordnungen zu erlassen, um Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, die Umwelt und die kulturelle Vielfalt zu schützen. Dies wird ausdrücklich im Vertragstext festgehalten werden.

2. Durch TTIP können mexikanische oder chinesische Billigprodukte zollfrei nach Europa importiert werden und gefährden hiesige Arbeitsplätze.

Diese Aussage ist sicher falsch. TTIP gilt nur für Produkte, die in den USA oder in der EU hergestellt werden. Außerdem gibt es in manchen Ländern der EU viel niedrigere Löhne als in den USA.

3. Durch TTIP können amerikanische Unternehmen vor Schiedsgerichten klagen und mit milliardenschweren Schadenersatzzahlungen gegen Gesetze vorgehen, die dem Allgemeinwohl dienen sollen.

Richtig ist, dass unter sehr speziellen Umständen amerikanische Unternehmen vor Schiedsgerichten Schadenersatz verlangen können. Sie können aber gerade nicht gegen Gesetze vorgehen, die dem Allgemeinwohl dienen. Klagen sind nur erlaubt gegen Gesetze, die einseitig diskriminierend sind oder sich am Eigentum des Investors vergreifen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,

dies sind kurze und zwangsläufig auch vereinfachende Antworten auf häufig gehörte Kritikpunkte an TTIP. Vielleicht reicht es Ihnen als grobe Orientierung. Wenn Sie es aber genauer wissen wollen, lesen Sie bitte den Anhang. In jedem Fall gilt: Glauben Sie bitte nicht einfach das, was in der Zeitung steht. Joachim Starbatty  und ich schütteln nur immer den Kopf, wenn wir lesen, wie viel Unkenntnis und Desinformation da dabei ist. Dem wollen wir mit dieser Mail und mit Herrn Starbattys kommendem Argumentationspapier entgegenwirken.














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