Samstag, 23. März 2019

Sakrale Tradition und säkulare Intuition




“Soweit die Kirche die Inzestregelungen des römischen Rechtes für ihre Gemeindemitglieder in Rechnung zu stellen hatte, trat ein Regelungsbedarf zunächst nicht auf, war doch ein weitreichendes Inzestrecht geradezu ein Kennzeichen des römischen Eherechts, das auf diesem Gebiet alte sakrake Rechtstraditionen fortführte.”  

(Mikat, Die Inzestgesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien (511-626/27), S. 11























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