Sonntag, 7. April 2019

GUT DING BRAUCHT ZEIT







Während Paul Mikat sich in seinem Buch “Die Inzestgesetzgebung der merowingisch-fränkischen Konzilien (511-626)” mit dem kirchlichen Raum beschäftigt, nähert sich Johannes Fried in “Karl der Große, Gewalt und Glaube” dem Inzest-Thema von der politischen Seite. Fried resümiert für die Zeit Karls (748-814):
“Zwar verbot auch Karl der Große schon in seinem ersten überlieferten Kapitular den Inzest, aber kein überlieferter Rechtsakt dieses Königs definierte dessen Grenzen. … Die älteren Setzungen, der “Libellus responsionum” Gregors des Großen … blieben wirksam. Die Kusinenehe (2:2) war somit rechtlich breit und gut etabliert.”

(Fried, a.a.O., S. 346)  







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