Montag, 15. April 2019

Wahlrecht bei Entmündigung?


Auch die Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, Bentele, hofft auf eine positive Entscheidung des Gerichts. Sie sagte dem Bayerischen Rundfunk, auch viele geistig Behinderte seien durchaus in der Lage, zu wählen.”

Wo ist da die Logik? Wahlrecht für entmündigte Personen, die deswegen entmündigt wurden, weil sie nicht für sich selbst sorgen können? Gehört nicht zum Wahlrecht politische Urteilskompetenz, also sogar mehr als die Urteilskompetenz für persönliche Belange? Beschädigt sich die Demokratie durch solche Manipulationen des Wahlrechts?










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