Die Ampel bei der Demokratiereduzierung
"Änderungen des Wahlrechts sind Machtfragen. Das Grundgesetz, sonst ganz und gar angelegt auf Sicherungen gegen den Missbrauch politischer Herrschaft, überlässt hier der einfachen Mehrheit des Bundestages das Spielfeld. Selbst eine denkbar knappe parlamentarische Mehrheit kann die Regeln des Spiels um die Macht neu festlegen, mit Erlass eines Wahlgesetzes. Artikel 38 des Grundgesetzes enthält lediglich zwar elementare, aber allgemeine Wahlgrundsätze wie die Freiheit und Gleichheit der Wahl. Zum Wahlsystem selbst jedoch verliert die Verfassung kein Wort. Die einfache Mehrheit des Bundestages kann deshalb entscheiden, ob ein Mehrheitswahlsystem eingeführt wird wie im Vereinigten Königreich oder ein reines Verhältniswahlsystem nach dem Vorbild der Weimarer Republik. ..."
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat in der FAZ v. 17.5.23.dieses Demokratiereduzierungsgesetz eingehend und einleuchtend besprochen. Dieses Gesetz ist bereits beschlossen, es wurde von den Medien - die sich gern als Wächter aufspielen - wenig beachtet.- Die witzige Karikatur als Illustration zu dem gewichtigen Artikel Di Fabios lenkt recht eigentlich von den aufgeworfenen Fragen ab. Von der Redaktion gewollt?
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