Donnerstag, 13. April 2017

Aus der Kriminalgeschichte des Christentum: Die Templer



"Der Papst ließ eigene Verfahren gegen einzelne Templer und den Orden als Ganzes durchführen. Wer seine Verbrechen im komplexen Ablauf der „Templeraffäre“ widerrief – und nicht, wer sein Schuldeingeständnis durchhielt –, dem drohte der Tod auf dem Scheiterhaufen. 54 rückfällig gewordene Ketzer lieferte etwa ein Konzil von Sens am 12. Mai 1310 solch schrecklicher Hinrichtung aus, andere mussten ihnen folgen. Auch den Großmeister Jacques de Molay, dem es weniger an Mut als an Urteilskraft gefehlt hatte, ereilte 1314 dieses Schicksal."

Auf den Scheiterhaufen musste, wer sich nicht schuldig bekannte
Der letzte Aufstand der verfemten Ritter: Alain Demurger erzählt von den Geschehnissen, die zur Aufhebung des Templerordens führten
FAZ 11.04.2017

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