Christopher Clark blickt von verschiedenen Seiten auf die Reichsgründung vom 18.1.1871. Er stellt den föderalen Charakter heraus, wie er sich in der Verfassung vom 16.4.71 widerspiegelt, die ihm eher als ein Vertrag denn als Verfassung erscheint.
“Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogtums Hessen schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb dessen gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes.”
(Clark, Preußen, S. 636)
Man sieht, daß die nationale Einigung hier noch ein Versprechen ist, bei dem den beteiligten Monarchen nicht ganz wohl ist; insbesondere dem bayrischen Märchenfreund Ludwig II., der nur durch Bestechung Bismarcks gewonnen werden konnte. Bismarck war denn auch der Regisseur der Reichsgründung. Der neue Kaiser Wilhelm I. notierte später, wie schwer es sei, unter Bismarck Kaiser zu sein.
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